Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 67 Aberkennung des Ruhegehalts
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/67#abs-1 (1) Mit der Aberkennung des Ruhegehalts tritt der Verlust der Rechte als Soldatin im Ruhestand oder als Soldat im Ruhestand ein. Die Aberkennung des Ruhegehalts setzt voraus, dass die Entfernung aus dem Dienstverhältnis gerechtfertigt wäre, falls sich die Soldatin im Ruhestand oder der Soldat im Ruhestand noch im Dienst befände. Die Aberkennung des Ruhegehalts bewirkt auch den Verlust eines noch nicht gezahlten Ausgleichs und des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung sowie den Verlust des Dienstgrades und der sich daraus ergebenden Befugnisse. § 65 Absatz 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/67#abs-2 (2) Wessen Ruhegehalt aberkannt wird, erhält bis zur Gewährung einer Rente aufgrund der durchgeführten Nachversicherung, längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten, einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 70 Prozent des Ruhegehalts, das ihm bei Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung zusteht. Eine Einbehaltung des Ruhegehalts nach § 130 Absatz 3 bleibt unberücksichtigt. § 65 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 39 Entscheidungen zu § 67 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 25.03.2021 – 2 WD 13/20Fahrlässige Körperverletzung durch einen VorgesetztenZitiert von 7
- BVerwG, 19.03.2025 – 2 WD 18/24Reichsbürgertypische und muslimfeindliche Äußerungen; Milderung wegen überlanger VerfahrensdauerZitiert von 5
- BVerwG, 11.03.2026 – 2 WD 40.25Aberkennung des Ruhegehalts wegen unerlaubter Abwesenheiten und eines HitlergrußesZitiert von 2
- BVerwG, 16.10.2025 – 2 WD 1.25Zugriff auf dienstliches Material durch einen Mannschaftsdienstgrad, der für das Material vergleichbar verantwortlich ist wie ein Materialverantwortlicher, dem es anvertraut istZitiert von 1
- BVerwG, 19.06.2025 – 2 WD 25.24Aberkennung des Ruhegehalts bei außergewöhnlichem Ausmaß einer nicht genehmigungsfähigen NebentätigkeitZitiert von 7
- BVerwG, 25.04.2025 – 2 WDB 13.24Vergewaltigung einer Kameradin; vorläufige Kürzung des RuhegehaltsZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.08.2026 – 2 WD 7.26Erfolglose Berufung im Wehrdisziplinarverfahren wegen außerdienstlicher Vergewaltigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 18.06.2026 – 2 WD 17.25Disziplinarmaßnahme bei Angriff auf einen Vorgesetzten und weiteren Straftaten
- BVerwG, 16.04.2026 – 2 WD 9.25Höchstmaßnahme bei 156 Tagen unerlaubten Fernbleibens vom DienstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 67 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.